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Allgemeine Geschäftsbedingungen “DJ La Mano Entertainment” (Stand 01.05.2009)
 

Alle Vereinbarungen und Angebote unterliegen den Bedingungen von “DJ La Mano Entertainment“. Sie gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Veranstalters / Auftraggebers, die ”DJ La Mano Entertainment“ nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ”DJ La Mano Entertainment“ unverbindlich, auch wenn ”DJ La Mano Entertainment“ Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

A) DJ & Moderation:

§1 HAFTUNG
Für Beschädigungen und Verlust der technischen Anlage sowie der Lichteffektgeräte und Tonträger haftet der Auftraggeber. Ausgenommen von der Haftung sind Schäden die beim Transport oder durch ”DJ La Mano Entertainment“ entstehen. Verlust der technischen Anlage sowie der Lichteffektgeräte und der Tonträger müssen zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.

”DJ La Mano Entertainment“ übernimmt keine Haftung für Veranstaltungen, die durch widrige Umstände wie Witterungseinflüsse oder behördliche Beschränkungen ausfallen müssen.

§2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Preise werden in € (Euro) angegeben und sind Nettopreise. Die Gage ist frei von Abzügen bis 7 Tage nach Erhalt der Rechnung in bar zu bezahlen bzw. auf das auf der Rechnung stehende Konto zu überweisen.

§3 STORNOBEDINGUNGEN
Stornierungen einer Buchung von ”DJ La Mano Entertainment“ werden bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag mit € 50,00 für allgemeinen Aufwand berechnet. Spätere Stornierungen werden ab der 4. Woche vor der Veranstaltung mit 50% von der vereinbarten Gage, am Tag der Veranstaltung mit 100% von der vereinbarten Gage berechnet.

”DJ La Mano Entertainment“ kann die Buchung jederzeit stornieren, wenn einer oder mehrere der folgenden Umstände zum Zeitpunkts der Veranstaltung eintreten:

    1) Defekt der technischen Anlage, sodass der Auftritt ausgeschlossen ist
    2) Krankheit des DJ’s

In beiden Fällen ist “DJ La Mano Entertainment” nicht zur schriftlichen Nachweisführung gezwungen. Der Veranstalter / Auftraggeber kann hieraus keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

§4 AUF- & ABBAU
Der Aufbau der technischen Anlage sowie der Lichteffektgeräte erfolgt ca. eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn (ausgeschlossen größere Veranstaltungen ab 400 Personen). Wünscht der Vertragspartner den Aufbau zu einem früheren Zeitpunkt, so berechnet  ”DJ La Mano Entertainment“ für die Zeit zwischen Aufbaubeginn und Veranstaltungsbeginn pro Stunde eine Pauschale i. H. v. von € 20,00. Der Abbau erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, im Anschluss an die Veranstaltung.

§5 SONSTIGES
Der DJ von ”DJ La Mano Entertainment“ benötigt einen kostenfreien Parkplatz, für den der Veranstalter / Auftraggeber zu sorgen hat, sofern sich kein öffentliches Straßenland in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes befindet.

Sofern eine Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass die technische Anlage unter einem wetterfesten Überbau (Zelt, Pavillon, etc.) aufgebaut werden kann. Für Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Bedingung entstehen, haftet der Veranstalter / Auftraggeber in vollem Umfang.

Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter / Auftraggeber zu entrichten.

Maßgebend ist allein der schriftliche Dienstleistungsvertrag. Änderungen, Ergänzungen sowie Verzicht auf die Schriftform können nur schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden werden nicht getroffen.

B) Jingles & Soundlogos:

§ 1 EIGENTUM
„DJ La Mano Entertainment“ produziert die vorab vereinbarten Jingles, Soundlogos und Musikstücke zur lizenz- und GEMA-freien Überlassung für den Auftraggeber. Alle Rechte am produzierten Audiomaterial gehen nach Zahlung des vereinbarten Honorars an „DJ La Mano Entertainment“ an den Auftraggeber über.

„DJ La Mano Entertainment“ kann jedoch jederzeit Ausschnitte des produzierten Audiomaterials unentgeltlich für eigene Werbezwecke (Internet-Präsenz, Demo-Datenträger, u. ä.) nutzen. Zudem kann „DJ La Mano Entertainment“ Namen und ggf. Logos von Auftraggebern für eigene Werbezwecke (Internet-Präsenz, Werbe-Flyer und Plakate) bzw. zur Erstellung eigener Referenzen unentgeltlich nutzen.

§ 2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Preise werden in € (Euro) angegeben und sind Nettopreise. Die Gage ist frei von Abzügen bis 7 Tage nach Erhalt der Rechnung in bar zu bezahlen bzw. auf das auf der Rechnung stehende Konto zu überweisen.

§ 3 STORNOBEDINGUNGEN
Alle Stornierungen müssen schriftlich an „DJ La Mano Entertainment“ erfolgen (Brief, Fax, E-Mail) und werden bis 1 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin mit 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Spätere Stornierungen werden mit 75% des vereinbarten Honorars, Stornierungen am vereinbarten Abgabetermin mit 100% des vereinbarten Honorars berechnet. Satz 2 gilt entsprechend, soweit der Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Abgabetermin weniger als 1 Woche beträgt.

„DJ La Mano Entertainment“ kann einen Auftrag jederzeit und ohne die Angabe von Gründen bis 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin stornieren, ohne dass sich hieraus ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers ergeben würde.

§ 4 HAFTUNG
„DJ La Mano Entertainment“ haftet nicht, sofern Dritte jedwede Art von Rechten an den produzierten Jingles, Soundlogos und Musikstücken (z. B. wegen vermeintlicher Ähnlichkeit mit bestehendem Audiomaterial oder vermeintlichem Verstoß gegen das UrhG - Urheberrechts-Gesetz -) geltend machen. Eventuelle Schadenersatzansprüche können ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber als Eigentümer und Rechteinhaber an dem produzierten Audiomaterial geltend gemacht werden.

Bei Nichteinhaltung des Vertrages seitens „DJ La Mano Entertainment“ hat „DJ La Mano Entertainment“ eine Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber zu zahlen. Dies gilt nicht für Stornierungen gem. § 3 Abs. 2 und bei Schäden an der zur Vertragserfüllung notwendigen Technik.

§ 5 SONSTIGES
„DJ La Mano Entertainment“ produziert die entsprechenden Jingles, Soundlogos und Musikstücke gem. der vorab vereinbarten Kriterien wie Dauer, Stil, Instrumentierung und Format. Für die Erfüllung des Vertrages seitens „DJ La Mano Entertainment“ ist ausschließlich die Einhaltung der vorgenannten Kriterien erforderlich.

„DJ La Mano Entertainment“ kann dem Auftraggeber zu jeder Zeit Hörproben zukommen lassen, um das zu produzierende Audiomaterial hinsichtlich der Kundenzufriedenheit überprüfen zu lassen. Ist der Auftraggeber innerhalb des Auftragszeitraums nicht erreichbar oder äußert dieser sich nicht zu den abgegebenen Hörproben, so gilt die Zustimmung hinsichtlich der Kundenzufriedenheit als erteilt. Der Auftraggeber kann zu keinem Zeitpunkt vor dem vereinbarten Abgabetermin eine Hörprobe von „DJ La Mano Entertainment“ einfordern.

„DJ La Mano Entertainment“ gewährt dem Auftraggeber nach Abgabe der vereinbarten Jingles, Soundlogos und Musikstücke die Möglichkeit, das produzierte Audiomaterial zwei Mal geringfügig abändern zu lassen. Geringfügig im Sinne des vorstehenden Satzes sind insbesondere solche Änderungen, die lediglich die Instrumentierung und das Audioformat betreffen. Bei umfangreicheren Änderungswünschen behält sich „DJ La Mano Entertainment“ vor, diese nicht bzw. nur gegen ein gesondertes Honorar durchzuführen.

Der Auftraggeber hat auch bei Nichtgefallen der produzierten Jingles, Soundlogos und Musikstücke das vereinbarte Honorar zu zahlen; insbesondere dann wenn ihm vorab Hörproben zugegangen sind und er diesen hinsichtlich der Kundenzufriedenheit zumindest nicht widersprochen hat. „DJ La Mano Entertainment“ behält sich vor, sofern vorab keine Hörproben abgegeben wurden, eine Neuproduktion des Audiomaterials im Wege der Kulanz durchzuführen. Grundsätzlich gilt der Vertrag seitens „DJ La Mano Entertainment“ jedoch als erfüllt. Das Nichtgefallen der produzierten Jingles, Soundlogos und Musikstücke impliziert keine Pflicht auf Neuproduktion seitens „DJ La Mano Entertainment“

Maßgebend ist allein der schriftliche Dienstleistungsvertrag. Änderungen, Ergänzungen sowie Verzicht auf die Schriftform können nur schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden werden nicht getroffen.

C) Event-Mitschnitt:

§ 1 EIGENTUM
„DJ La Mano Entertainment“ produziert den vorab vereinbarten Event-Mitschnitt zur Erstellung einer abschließend geschnittenen Fassung des Events und Überlassung in Form einer DVD oder als Video-Datei für den Auftraggeber. Alle Rechte am produzierten Videomaterial (Rohmaterial) bleiben auch nach Zahlung des vereinbarten Honorars an „DJ La Mano Entertainment“ bei „DJ La Mano Entertainment“. Dies gilt nicht bei nicht von „DJ La Mano Entertainment“ produziertes Rohmaterial, welches lediglich durch „DJ La Mano Entertainment“ geschnitten wird.

„DJ La Mano Entertainment“ kann jederzeit Ausschnitte des produzierten Videomaterials für eigene Werbezwecke (Internet-Präsenz, Demo-Datenträger’s, u. ä.) nutzen. Zudem kann „DJ La Mano Entertainment“ Namen und ggf. Logos von Auftraggebern für eigene Werbezwecke (Internet-Präsenz, Werbe-Flyer und Plakate) bzw. zur Erstellung eigener Referenzen unentgeltlich nutzen.

§ 2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Preise werden in € (Euro) angegeben und sind Nettopreise. Die Gage ist frei von Abzügen bis 7 Tage nach Erhalt der Rechnung in bar zu bezahlen bzw. auf das auf der Rechnung stehende Konto zu überweisen.

§ 3 STORNOBEDINGUNGEN
Alle Stornierungen müssen schriftlich an „DJ La Mano Entertainment“ erfolgen (Brief, Fax, E-Mail) und werden bis 1 Wochen vor dem mitzuschneidenden Event mit 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Spätere Stornierungen werden mit 75% des vereinbarten Honorars, Stornierungen am Tag des mitzuschneidenden Events mit 100% des vereinbarten Honorars berechnet. Satz 2 gilt entsprechend, soweit der Zeitraum zwischen Auftragserteilung und mitzuschneidendem Event weniger als 1 Woche beträgt.

„DJ La Mano Entertainment“ kann einen Auftrag jederzeit und ohne die Angabe von Gründen bis 1 Woche vor dem mitzuschneidendem Event stornieren, ohne dass sich hieraus ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers ergeben würde.

§ 4 HAFTUNG
„DJ La Mano Entertainment“ haftet nicht, sofern Dritte jedwede Art von Rechten an dem produzierten Event-Mitschnitt (z. B. wegen des Rechts am eigenen Bild) geltend machen. Eventuelle Schadenersatzansprüche können ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.

Bei Nichteinhaltung des Vertrages seitens „DJ La Mano Entertainment“ hat „DJ La Mano Entertainment“ eine Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber zu zahlen. Dies gilt nicht für Stornierungen gem. § 3 Abs. 2 und bei Schäden an der zur Vertragserfüllung notwendigen Technik.

§ 5 SONSTIGES
Der Auftraggeber hat vor Beginn des Events, für den der Mitschnitt erfolgen soll, dafür zu sorgen, dass

„DJ La Mano Entertainment“ produziert den Event-Mitschnitt gem. der vorab vereinbarten Kriterien wie Dauer, Inhalt und Format. Für die Erfüllung des Vertrages seitens „DJ La Mano Entertainment“ ist ausschließlich die Einhaltung der vorgenannten Kriterien erforderlich. Die aus dem Event-Mitschnitt gem. Vertrag zu erstellende DVD bzw. Video-Datei hat eine maximale Dauer von 60 Minuten.

„DJ La Mano Entertainment“ kann dem Auftraggeber zu jeder Zeit Schnittproben zukommen lassen, um die geschnittene Fassung des Endproduktes hinsichtlich der Kundenzufriedenheit überprüfen zu lassen. Ist der Auftraggeber innerhalb des Auftragszeitraums nicht erreichbar oder äußert dieser sich nicht zu den abgegebenen Schnittproben, so gilt die Zustimmung hinsichtlich der Kundenzufriedenheit als erteilt. Der Auftraggeber kann zu keinem Zeitpunkt vor dem vereinbarten Abgabetermin eine Schnittprobe von „DJ La Mano Entertainment“ einfordern.

„DJ La Mano Entertainment“ gewährt dem Auftraggeber nach Abgabe der geschnittenen Fassung des Endproduktes die Möglichkeit, diese zwei Mal geringfügig abändern zu lassen. Geringfügig im Sinne des vorstehenden Satzes sind insbesondere solche Änderungen, die lediglich bis zu fünf Szenen oder das Ausgabeformat betreffen. Bei umfangreicheren Änderungswünschen behält sich „DJ La Mano Entertainment“ vor, diese nicht bzw. nur gegen ein gesondertes Honorar durchzuführen.

Der Auftraggeber hat auch bei Nichtgefallen der geschnittenen Fassung des Endproduktes das vereinbarte Honorar zu zahlen. Das Nichtgefallen der geschnittenen Fassung des Endproduktes impliziert keine Pflicht auf Neuproduktion seitens „DJ La Mano Entertainment“.

Die von „DJ La Mano Entertainment“ an den Auftraggeber überlassene geschnittene Fassung des Event-Mitschnitts kann jederzeit öffentlich aufgeführt werden. Hierbei gesondert zu beachtende Bestimmungen, insbesondere das Einholen von Genehmigungen, etc., sind ausschließlich durch den Auftraggeber zu veranlassen. Sich durch die öffentliche Aufführung ergebende Schadenersatzansprüche Dritter sind ausschließlich an den Auftraggeber zu richten.

Maßgebend ist allein der schriftliche Dienstleistungsvertrag. Änderungen, Ergänzungen sowie Verzicht auf die Schriftform können nur schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden werden nicht getroffen.

D) Tonstudio:

§ 1 EIGENTUM
„DJ La Mano Entertainment“ produziert die vorab vereinbarten Aufnahmen inkl. Abmischen bzw. sonstigen Leistungen im Bereich Audio- und Videobearbeitung zur Überlassung in Form eines vorab vereinbarten Datenträgers für den Auftraggeber. Alle Rechte an produziertem Audiomaterial (Rohmaterial) bleiben auch nach Zahlung des vereinbarten Honorars an „DJ La Mano Entertainment“ bei „DJ La Mano Entertainment“. Dies gilt nicht bei nicht von „DJ La Mano Entertainment“ produziertes Rohmaterial, welches lediglich durch „DJ La Mano Entertainment“ weiterverarbeitet wird.

„DJ La Mano Entertainment“ kann jederzeit Ausschnitte des produzierten Audiomaterials für eigene Werbezwecke (Internet-Präsenz, Demo-Datenträger’s, u. ä.) nutzen. Zudem kann „DJ La Mano Entertainment“ Namen und ggf. Logos von Auftraggebern für eigene Werbezwecke (Internet-Präsenz, Werbe-Flyer und Plakate) bzw. zur Erstellung eigener Referenzen unentgeltlich nutzen.

§ 2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Preise werden in € (Euro) angegeben und sind Nettopreise. Die Gage ist frei von Abzügen bis 7 Tage nach Erhalt der Rechnung in bar zu bezahlen bzw. auf das auf der Rechnung stehende Konto zu überweisen.

§ 3 STORNOBEDINGUNGEN
Alle Stornierungen müssen schriftlich an „DJ La Mano Entertainment“ erfolgen (Brief, Fax, E-Mail) und werden bis 1 Wochen vor dem Termin zur Erbringung der vereinbarten Vertragsleistung mit 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Spätere Stornierungen werden mit 75% des vereinbarten Honorars, Stornierungen am Tag der Erbringung der vereinbarten Vertragsleistung mit 100% des vereinbarten Honorars berechnet. Satz 2 gilt entsprechend, soweit der Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Termin zur Erbringung der vereinbarten Vertragsleistung weniger als 1 Woche beträgt.

„DJ La Mano Entertainment“ kann einen Auftrag jederzeit und ohne die Angabe von Gründen bis 1 Woche vor dem Termin zur Erbringung der vereinbarten Vertragsleistung stornieren, ohne dass sich hieraus ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers ergeben würde.

§ 4 HAFTUNG
Für alle Arten von Schäden, die im Zusammenhang mit der Produktion von Audio- oder Videomaterial durch den Auftraggeber selbst, oder von ihm für die Produktion hinzugezogenen Personen, an den technischen Geräten und der Einrichtung von „DJ La Mano Entertainment“ entstehen, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

„DJ La Mano Entertainment“ haftet nicht, sofern Dritte jedwede Art von Rechten an dem produzierten Audiomaterial geltend machen. Eventuelle Schadenersatzansprüche können ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.

Bei Nichteinhaltung des Vertrages seitens „DJ La Mano Entertainment“ hat „DJ La Mano Entertainment“ eine Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber zu zahlen. Dies gilt nicht für Stornierungen gem. § 3 Abs. 2 und bei Schäden an der zur Vertragserfüllung notwendigen Technik.

§ 5 SONSTIGES
„DJ La Mano Entertainment“ produziert die vereinbarten Aufnahmen inkl. Abmischen bzw. sonstigen Leistungen im Bereich Audio- und Videobearbeitung gem. der vorab vereinbarten Kriterien wie Studiozeit (bei Sprach- und Gesangsaufnahmen) und Format (bei Abmischungen, Konvertierungen und digitalisieren von Videomaterial). Für die Erfüllung des Vertrages seitens „DJ La Mano Entertainment“ ist ausschließlich die Einhaltung der vorgenannten Kriterien erforderlich.

Bei Konvertierungs- bzw. Kopierarbeiten bezüglich Audio- und Videomaterial wird durch „DJ La Mano Entertainment“ lediglich solches Material bearbeitet, was nicht durch Kopierschutzmechanismen oder Urheberrechte Dritter geschützt ist. Für eventuell hieraus entstehende Schadenersatzansprüche Dritter haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

Der Auftraggeber hat bezüglich Sprach- und Gesangsaufnahmen, sowie bei der Aufnahme von Instrumenten auch bei Nichtgefallen der abgemischten Fassung des Endproduktes das vereinbarte Honorar zu zahlen. Das Nichtgefallen der abgemischten Fassung des Endproduktes impliziert keine Pflicht auf Neuproduktion seitens „DJ La Mano Entertainment“.

Maßgebend ist allein der schriftliche Dienstleistungsvertrag. Änderungen, Ergänzungen sowie Verzicht auf die Schriftform können nur schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden werden nicht getroffen.

Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.